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Stellungnahme zu den Aussagen von Frauke Petry

Liebe Mitglieder, liebe Förderer, liebe an der AfD Interessierte,

aktuell schlagen die medialen Wellen wegen des Interviews des Mannheimer
Morgens mit Frau Petry hoch.
Machen Sie sich bitte ein eigenes Bild, ob die Schlagzeilen und
Kommentierungen zu den Antworten von Frau Petry auf die Fragen der
Journalisten passen.

Das Gesetz, auf das Frau Petry verweist, ist das „Gesetz über den
unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch
Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)“. Sie bezog sich dabei besonders auf
den Paragraphen 11:

§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im
Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der
wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder
der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden,
durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die
mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen
Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und
Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im
Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/BJNR001650961.html

Das ist im Übrigen nicht nur graue Theorie, sondern auch Rechtspraxis.

Die  Anfrage der PDS im Jahre 1996 im Bundestag ergab folgende Antwort der Bundesregierung:

Der Bundesregierung sind der Gebrauch der Schußwaffe gegen Personen und
Sachen sowie die Abgabe von Warnschüssen vom 1. Januar 1950 bis heute
in 103 Fällen bekannt.
Davon entfallen auf die Grenze
zur Schweiz elf Fälle,
zu Frankreich neun Fälle,
zu den Niederlanden drei Fälle,
zu Dänemark ein Fall,
zu Polen 47 Fälle,
zur ehemaligen Tschechoslowakei fünf Fälle,
zur Tschechischen Republik 26 Fälle,
zur ehemaligen DDR ein Fall.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/058/1305845.asc

Und hier die Passage aus dem Interview mit dem „Mannheimer Morgen“:

Frau Petry, Sie fordern, an den Grenzen „wieder Recht und Ordnung
herzustellen“. Was heißt das?
Frauke Petry: Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so
viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.

Die Grenze zu Österreich ist mehr als 800 Kilometer lang. Wie wollen Sie
die durchgängig kontrollieren?
Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile „Petry will
Grenzzäune errichten“ provozieren wollen.

Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?
Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und
dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit
Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.

Wie hoch sollen die Zäune sein?
Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien.
Die haben auch hohe Zäune.

Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er
deutschen Boden betritt.

Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.

Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch
von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen
enthält?

Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will
auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima
Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es
so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und
Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

Link:
http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328

Entscheiden Sie bitte selbst, ob die Berichterstattung und
Kommentierungen Inhalt und Aussage des Interview fair wiedergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Fuchs

Sprecher Kreisverband Frankfurt am Main
Alternative für Deutschland